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Wortherkunft & Beispiele

Was ist ein Kavaliersdelikt?

Was ist ein Kavaliersdelikt?

Kavaliersdelikt – kein Gentlemansdelikt

Der Duden beschreibt es als eine „unerlaubte [strafbare] Handlung, die von der Gesellschaft oder der Umwelt jedoch nicht als ehrenrührig und nur als weniger schlimm angesehen wird“. In der Rechtssprache spricht man häufig von einem Bagatelldelikt – also einem eher geringfügigen Vergehen, das formal gegen ein Strafgesetz verstößt, in der Praxis aber oft milder geahndet wird.

Im öffentlichen Diskurs taucht der Begriff häufig im Zusammenhang mit Delikten wie Steuerhinterziehung auf – meist begleitet von der Feststellung, dass es sich dabei eben nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Der Gentleman-Blog geht der Frage nach, woher der Begriff stammt und welche konkreten Beispiele es gibt.

Vom Reiter zum Schürzenjäger

Der Begriff Kavalier leitet sich vom lateinischen caballarius (Pferdeknecht) ab. Ursprünglich bezeichnete er einen Reiter, später einen Ritter oder Mann von adliger Herkunft. Seit dem Barock stand „Kavalier“ für einen vornehmen Herrn mit ritterlichen Tugenden – im Volksmund oft reduziert auf die Rolle des „Beschützers der Damen“. Später wurde daraus der charmante Begleiter, mitunter Schmeichler oder Schürzenjäger.

Vielleicht heißt es darum „Kavaliersdelikt“ und nicht „Gentlemansdelikt“: Der Gentleman steht für Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit – der Kavalier hingegen nimmt kleine Verstöße schon mal in Kauf, wenn er sie für eine Kleinigkeit hält.

Steuerhinterziehung? Sicher nicht.

Politiker und Medien betonen regelmäßig: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Wer Steuern hinterzieht, begeht nicht nur einen Verstoß gegen das Strafgesetz, sondern schadet auch der Allgemeinheit. Gelder, die an allen Ecken und Enden für Infrastruktur oder soziale Projekte nötig sind, fehlen – und der Schaden geht in Deutschland laut Schätzungen jährlich in die Milliarden.

In solchen Fällen drohen empfindliche Sanktionen – von hoher Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Polizei und Finanzbehörden gehen hier konsequent vor.

Beispiele für Kavaliersdelikte

Konkrete Beispiele für Kavaliers- oder Bagatelldelikte werden selten genannt – die Grenze zu echten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ist oft fließend. Dennoch gelten manche Handlungen gesellschaftlich häufig als „verzeihlich“:

  • Vor dem Rendezvous eine Blume aus dem Stadtpark pflücken
  • Einen Apfel aus Nachbars Garten stibitzen
  • Als Koch oder Kellner übrig gebliebene Speisen mit nach Hause nehmen
  • Ein urheberrechtlich geschütztes Lied für den Eigengebrauch herunterladen
  • Filme, Serien oder Sportevents illegal streamen
  • Ausgedehnte Nachbarschaftshilfe beim Hausbau
  • Schwarzfahren, „weil man gerade kein Kleingeld“ für den Automaten hat oder der Handy-Akku leer ist

Wichtig: Einschätzungen ändern sich. So wurde etwa Versicherungsbetrug früher in manchen Erzählungen als harmlose Übertreibung abgetan – heute fällt er klar unter ernsthafte Delikte und wird je nach Umfang mit empfindlichen Strafen geahndet.

Zwischen Gesetz und Gewissen

Gesetze sind notwendig, um das Zusammenleben von Menschen zu regeln. Ein Gentleman sollte sie grundsätzlich respektieren – doch nicht jede Regelverletzung ist gleich ein moralischer Makel. Ein Kavaliersdelikt richtet in der Regel keinen großen Schaden an. Ein Gentleman bleibt seinem Gewissen treu, steht für Moral und Gerechtigkeit, muss aber nicht „päpstlicher als der Papst“ sein. Manchmal ist es klüger, ein Auge zuzudrücken.

„Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.“

Wer nach dieser Devise handelt, macht meist mehr richtig, als wenn er zwanghaft jede kleine Übertretung vermeiden will.

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Ein Kommentar

  1. Lalla
    März 17, 2014

    Um mal auf die angeführten Beispiele einzugehen, so muss ich mich dann doch einmal zu dem Video-Streaming äußern. Wenn wir bei dem Begriff „Kavaliersdelikt“ von einer Straftat ausgehen, die aber gemeinhin als akzeptiert angesehen werden, so passt das eben nicht ganz rein.

    https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/01/07/regierung-streaming-videos-gucken-ist-legal/

    Laut unserer Regierung ist Streaming an sich eben noch keine Straftat, kann also auch nicht als Kavaliersdelikt gesehen werden. Wie sich das nun aber verhält, wenn das Video aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt, ist wieder etwas anderes. Hier muss dann wieder geschaut werden, ob es als Kavaliersdelikt einzustufen ist, oder eben nicht. Aber auch hier findet keine Urheberrechtsverletzung statt beim Betrachten, da eben die geforderte Vervielfältigung nicht stattfindet. (Darüber kann man streiten wenn man möchte.)

    Die anderen Beispiele wiederum finde ich bis auf die U-Bahn sehr passend, sind es doch alles Delikte, durch die allenfalls ein „potentielle“ Schaden entsteht. Potentiell am Beispiel des Musik-Downloads meint hier folgendes: Es wird gerne argumentiert, dass ja 10 heruntergeladene Alben einen Schaden von 160 € bedeuten, da ja sonst 10 Alben mehr verkauft würden. Da wird dann aber davon ausgegangen, dass bei Nichtbestehen der Möglichkeit des Downloads eben diese 10 Personen das Album kaufen würden, was im Allgemeinen aber nicht gegeben ist. Da passt dann wiederum das Rastaurant-Beispiel sehr gut, da hier eben genau jedem dieser Zusammenhang klar sein sollte.

    Ich denke also, dass bei einem Kavaliersdelikt eben auch dazukommt, dass kein wirklicher Schaden in oben angeführtem Sinne entsteht.

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